Gemeinsam für eine bessere Zukunft
Dokumente
Alle wichtigen Dateien finden Sie hier:
Dateienübersicht:
Debatten-Kodex
FAQ
Statuten der Offenen Partei
Wahlflyer
Präambel (Grundtext)
Werte Charta: Kurzfassung
Werte Charta
Debatten-Kodex
1. Fairness & Respekt: Keine persönlichen Angriffe; Sachebene zuerst.
2. Quellenpflicht: Zentrale Behauptungen belegen, Primärquellen bevorzugen, Unsicherheit kenntlich machen.
3. Pro/Contra-Struktur: Debattenbeiträge erfassen Nutzen, Risiken, Alternativen und Nebenfolgen.
4. Minderheitenvoten: Abweichende Sichtweisen werden sichtbar dokumentiert.
5. Transparenz: Interessenbindungen und mögliche Befangenheit offenlegen.
6. Nachvollziehbarkeit: Ergebnisse als Debattenbilanz zusammenfassen (Kernaussagen, Evidenzstand, offene Fragen).
7. Zukunftsbezug: Auswirkungen auf Schwächere und kommende Generationen explizit prüfen (soziale und ökologische Dimension).
FAQ
1. Wofür steht die OP überhaupt?
Wir stehen für Menschenwürde, Freiheit, Verantwortung, Solidarität und Nachhaltigkeit. Politik soll transparent, dialogorientiert und nachvollziehbar sein – von der kommunalen bis zur nationalen Ebene.
2. Warum habt ihr kein klassisches Parteiprogramm?
Starre Programme sind oft nach wenigen Jahren veraltet und bleiben Papier. Wir setzen auf klare Grundwerte plus offene, begründete Sachentscheide, die dokumentiert werden. So ist für alle sichtbar, wie wir zu einer Position gekommen sind.
3. Seid ihr damit nicht beliebig?
Nein. Unsere Grundwerte sind nicht verhandelbar. Innerhalb dieses Rahmens prüfen wir jede Frage neu – mit Argumenten, Fakten und Betroffenen am Tisch. Wir sind flexibel in den Mitteln, aber klar in den Prinzipien.
4. „Plattform für alle Menschen“ – auch für Extremisten?
Unsere Offenheit gilt Menschen, nicht jeder Haltung. Wer Demokratie, Rechtsstaat oder die Würde anderer Menschen grundsätzlich angreift, verstösst gegen unsere Basis und hat in der OP keinen Platz. Dialog heisst zuhören und klar widersprechen können.
5. Was unterscheidet euch von anderen Parteien?
Wir definieren uns weniger über „links–rechts“ als über das Wie:
- Argumente statt Schlagworte.
- Kooperation statt reflexhafte Blockade.
- Lernbereitschaft statt starrer Linien.
- Wir unterstützen auch Vorschläge anderer Parteien, wenn sie besser begründet sind.
6. Wie steht die OP zur Wirtschaft?
Wir wollen unternehmerische Freiheit und verlässliche Rahmenbedingungen, aber ohne die Kosten auf kommende Generationen abzuwälzen. Kurzfristige Gewinne, die Umwelt oder soziale Grundlagen zerstören, schränken die Freiheit von morgen ein – das lehnen wir ab.
7. Ist euch Klimaschutz wichtig genug?
Ja. Ökologische Grenzen sind Teil unseres Freiheitsverständnisses. Wir wollen Lösungen, die konsequent, wirksam und gesellschaftlich tragfähig sind – und legen offen, welche Alternativen geprüft wurden und warum wir uns für einen Weg entschieden haben.
8. Und was ist mit sozialer Gerechtigkeit?
Solidarität heisst für uns: Schwächere stärken, Chancen sichern, Lasten fair verteilen. Welche Instrumente – z.B. Steuern, Leistungen, Regulierungen – im Einzelfall sinnvoll sind, klären wir im offenen Prozess mit Betroffenen, Fachleuten und Bürger:innen.
9. Überseht ihr nicht Machtunterschiede in euren Dialogen?
Im Gegenteil: Gute Verfahren gleichen Machtasymmetrien aus, statt sie zu verstecken. Dazu gehören z.B. moderierte Bürger:innenforen, Anhörungen von Betroffenen und transparente Informationen für alle Beteiligten.
10. Wie kann ich mitmachen?
Mitmachen können alle, die unsere Grundwerte teilen und bereit sind, zuzuhören, zu begründen und dazuzulernen. Ob als Mitglied, in thematischen Arbeitsgruppen oder bei offenen Gesprächsformaten – die OP lebt davon, dass viele Stimmen zu Wort kommen.
Statuten der Offenen Partei
I. Name, Sitz, Zweck
Art. 1 Name und Rechtsform
1. Unter dem Namen „Offene Partei“ (OP) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
2. Die OP ist parteipolitisch eigenständig und auf demokratischer Grundlage organisiert.
Art. 2 Sitz
1. Der Sitz der OP befindet sich in Dietikon.
2. Über eine Verlegung des Sitzes entscheidet die Mitgliederversammlung.
Art. 3 Präambel / Grundlagen
1. Die folgenden Grundsätze bilden die inhaltliche Grundlage der OP und sind Teil dieser Statuten:
Die Offene Partei (OP) versteht sich als Plattform für alle Menschen, die die Grundwerte der freiheitlich-demokratischen Ordnung teilen – unabhängig von Weltanschauung, Herkunft, Geschlecht, Religion oder Überzeugung. Grundlage unseres Handelns ist der Respekt vor der Würde jedes Menschen.
Unser Ziel ist es, den politischen Diskurs zu fördern und eine mündige, dialogfähige Gesellschaft zu stärken, in der Vielfalt, Meinungsfreiheit und gegenseitiger Respekt die Grundlage politischen Handelns bilden. Wir sind überzeugt, dass Freiheit Verantwortung braucht – gegenüber Mitmenschen, der Gemeinschaft und der natürlichen Umwelt. Solidarität bedeutet für uns, die Schwächeren zu stärken, unterschiedliche Perspektiven ernst zu nehmen und Verantwortung für kommende Generationen zu übernehmen.
Die OP besitzt kein starres Parteiprogramm. Sie verpflichtet sich auf klare Grundwerte sowie auf offene, nachvollziehbare Entscheidungsverfahren. Sie lädt ihre Mitglieder ein, politische Fragen durch Dialog, Vernunft und fundierte Auseinandersetzung zu beleuchten. Dabei steht nicht der schnelle Konsens im Vordergrund, sondern das gemeinsame Verständnis von
Argumenten, Folgen und Werten. Betroffene sollen frühzeitig gehört und unterschiedliche Interessen transparent abgewogen werden.
So schaffen wir einen Raum, in dem Ideen geprüft, Sichtweisen ausgetauscht und Entscheidungen eigenständig und begründet getroffen werden können. Wir wollen zu einer politischen Kultur beitragen, in der nicht Taktik und Schlagwort, sondern Einsicht und
Verantwortung den Ausschlag geben – im Vertrauen darauf, dass aus ehrlicher Auseinandersetzung lernfähige, gerechte und nachhaltige Politik wächst.
2. Die OP orientiert sich an den in der Präambel genannten Werten: Menschenwürde,
Freiheit mit Verantwortung, Solidarität, Nachhaltigkeit, demokratische Teilhabe und
Transparenz.
Art. 4 Zweck
1. Die OP bezweckt insbesondere:
a) die Förderung eines offenen, respektvollen und argumentbasierten politischen Diskurses,
b) die Mitwirkung an der politischen Willensbildung auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene,
c) die Unterstützung von Kandidaturen für öffentliche Ämter,
d) die Entwicklung und Erprobung deliberativer und partizipativer Formen politischer Entscheidungsfindung.
2. Die OP ist nicht gewinnorientiert. Ein allfälliger Überschuss dient ausschliesslich der
Verwirklichung des Vereinszwecks.
II. Mitgliedschaft
Art. 5 Mitgliederkategorien
1. Die OP kennt folgende Kategorien:
a) Ordentliche Mitglieder mit Stimmrecht,
b) Juniormitglieder (z.B. unter 18 Jahren) mit beratender Stimme,
c) Unterstützende Mitglieder ohne Stimmrecht (natürliche oder juristische Personen).
2. Über weitere Kategorien kann die Mitgliederversammlung befinden.
Art. 6 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jede natürliche Person werden, die die Grundwerte der OP anerkennt und
diese Statuten akzeptiert.
2. Aufnahmegesuche sind schriftlich oder elektronisch an den Vorstand zu richten.
3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand endgültig. Eine Ablehnung muss nicht
begründet werden, soll aber auf Verlangen plausibel erklärt werden.
Art. 7 Rechte der Mitglieder
1. Ordentliche Mitglieder haben insbesondere:
a) Teilnahme- und Stimmrecht an der Mitgliederversammlung,
b) aktives und passives Wahlrecht für Vereinsämter,
c) das Recht, Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung zu stellen,
d) das Recht auf Information über die Tätigkeit und Finanzen des Vereins.
2. Juniormitglieder haben Teilnahme- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht; Details
regelt ein allfälliges Reglement.
Art. 8 Pflichten der Mitglieder
1. Die Mitglieder verpflichten sich:
a) die Statuten, die Präambel und die Beschlüsse der Organe zu respektieren,
b) die finanziellen Beiträge fristgerecht zu leisten,
c) die demokratische und dialogorientierte Kultur der OP zu achten und zu fördern.
2. Mitglieder enthalten sich in der Öffentlichkeit persönlicher Angriffe gegenüber anderen
Mitgliedern und Organen der OP und vertreten Kritik in sachlicher Form.
Art. 9 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch:
a) Austritt,
b) Ausschluss,
c) Tod (bei natürlichen Personen) oder Auflösung (bei juristischen Personen).
2. Der Austritt ist schriftlich oder elektronisch an den Vorstand zu erklären und erfolgt auf
Ende des laufenden Kalenderjahres, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Art. 10 Ausschluss
1. Der Vorstand kann ein Mitglied ausschliessen, wenn dieses:
a) den Statuten, der Präambel oder Beschlüssen der Organe in schwerwiegender Weise zuwiderhandelt,
b) die demokratische Grundordnung oder die Menschenwürde anderer erkennbar missachtet,
c) dem Ansehen oder der Arbeit der OP erheblich schadet.
2. Vor dem Entscheid ist die betroffene Person anzuhören.
3. Der Ausschluss ist schriftlich zu begründen.
4. Gegen den Ausschluss kann innert 30 Tagen seit Zustellung schriftlich oder elektronisch Rekurs an die Mitgliederversammlung erhoben werden. Diese entscheidet endgültig.
III. Organe
Art. 11 Organe der OP
Die Organe der OP sind:
1. die Mitgliederversammlung,
2. der Vorstand,
3. die Revisionsstelle (oder Rechnungsprüfung),
4. weitere Organe und Kommissionen gemäss Reglement (z.B. Arbeitsgruppen, Ethik- oder Schlichtungsstelle).
A. Mitgliederversammlung
Art. 12 Stellung und Einberufung1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der OP.
2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
3. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen werden einberufen:
a) auf Beschluss des Vorstands,
b) auf schriftliches Verlangen von mindestens einem Fünftel der ordentlichen Mitglieder.
4. Die Einladung erfolgt mindestens 20 Tage im Voraus schriftlich oder elektronisch unter Angabe der Traktanden.
Art. 13 Zuständigkeiten
Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für:
1. Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung,
2. Genehmigung von Jahresbericht, Jahresrechnung und Revisionsbericht,
3. Entlastung des Vorstands,
4. Wahl und Abwahl:
a) der Mitglieder des Vorstands,
b) der Revisionsstelle,
5. Festlegung der Mitgliederbeiträge,
6. Erlass und Änderung der Statuten,
7. Behandlung von Rekursen (z.B. gegen Ausschlüsse),
8. Beschluss über Auflösung der OP und Verwendung des Vereinsvermögens.
Art. 14 Beschlussfassung
1. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder
beschlussfähig, sofern die Einberufung statutengemäss erfolgt ist.
2. Beschlüsse werden, soweit die Statuten nichts anderes vorsehen, mit einfacher Mehrheit
der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.
3. Statutenänderungen erfordern eine Zweidrittelsmehrheit der abgegebenen gültigen
Stimmen.
4. Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, sofern nicht ein Drittel der anwesenden
Stimmberechtigten eine geheime Abstimmung verlangt.
B. Vorstand
Art. 15 Zusammensetzung und Amtsdauer
1. Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern (z.B. Präsidium, Vizepräsidium,
Finanzen) und höchstens [z.B. 9] Mitgliedern.
2. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre; Wiederwahl ist möglich.
3. Der Vorstand konstituiert sich, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes
beschliesst, selbst (Präsidium, Aktuariat, Finanzen etc.).
Art. 16 AufgabenDer Vorstand führt die laufenden Geschäfte der OP und vertritt sie nach aussen. Er ist
insbesondere zuständig für:
1. Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
2. Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung,
3. Führung der Mitgliederlisten,
4. Finanzplanung und -kontrolle, Erstellung von Budget und Jahresrechnung,
5. Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern,
6. Erarbeitung von Reglementen und Richtlinien (z.B. für Sektionen, Arbeitsgruppen),
7. Pflege der Öffentlichkeitsarbeit und der internen Kommunikation.
Art. 17 Zeichnungsberechtigung
1. Die zeichnungsberechtigten Personen werden vom Vorstand bestimmt.
2. Üblicherweise zeichnet der/die Präsident:in zusammen mit einem weiteren
Vorstandsmitglied kollektiv zu zweien.
C. Revisionsstelle
Art. 18 Revisionsstelle
1. Die Mitgliederversammlung wählt eine Revisionsstelle (natürliche oder juristische Person)
oder zwei Rechnungsrevisor:innen.
2. Die Revisionsstelle prüft jährlich die Buchführung und die Jahresrechnung und erstattet
der Mitgliederversammlung schriftlich Bericht.
3. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre; Wiederwahl ist möglich.
IV. Finanzen und Haftung
Art. 19 Finanzielle Mittel
1. Die finanziellen Mittel der OP bestehen insbesondere aus:
a) Mitgliederbeiträgen,
b) Spenden und Legaten,
c) Zuwendungen der öffentlichen Hand,
d) Erträgen aus Veranstaltungen und Projekten.
2. Die Höhe der Mitgliederbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Für
verschiedene Mitgliedskategorien können unterschiedliche Beiträge bestimmt werden.
Art. 20 Haftung
1. Für die Verbindlichkeiten der OP haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
2. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz zwingend
nichts anderes bestimmt.V. Sektionen und Arbeitsgruppen (optional)
Art. 21 Sektionen
1. Die OP kann Sektionen auf kantonaler oder kommunaler Ebene anerkennen.
2. Die Rechte und Pflichten der Sektionen sowie das Verfahren der Anerkennung und
Aufhebung regelt ein Sektionenreglement, das von der Mitgliederversammlung zu
genehmigen ist.
Art. 22 Arbeitsgruppen
1. Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung können thematische Arbeitsgruppen
einsetzen (z.B. Klima, Bildung, Demokratieentwicklung).
2. Arbeitsgruppen erarbeiten Vorschläge und Berichte, fassen jedoch keine für den Verein
verbindlichen Beschlüsse, sofern ihnen nicht ausdrücklich entsprechende Kompetenzen
übertragen sind.
VI. Schlussbestimmungen
Art. 23 Auflösung der OP
1. Die Auflösung der OP kann nur an einer eigens zu diesem Zweck einberufenen
Mitgliederversammlung beschlossen werden.
2. Für den Auflösungsbeschluss ist eine Zweidrittelsmehrheit der abgegebenen gültigen
Stimmen erforderlich.
3. Im Falle der Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung über die Verwendung des
verbleibenden Vereinsvermögens. Dieses ist einer steuerbefreiten Institution oder
Organisation mit ähnlichen Zielen zuzuwenden. Eine Verteilung unter die Mitglieder ist
ausgeschlossen.
Art. 24 Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 20. Dezember in Dietikon
angenommen und treten per gleichem Datum in Kraft.
Präambel (Grundtext)
Die Offene Partei (OP) versteht sich als Plattform für alle Menschen, die die Grundwerte der freiheitlich-demokratischen Ordnung teilen – unabhängig von Weltanschauung, Herkunft, Geschlecht, Religion oder Überzeugung. Grundlage unseres Handelns ist der Respekt vor der Würde jedes Menschen.
Unser Ziel ist es, den politischen Diskurs zu fördern und eine mündige, dialogfähige Gesellschaft zu stärken, in der Vielfalt, Meinungsfreiheit und gegenseitiger Respekt die Grundlage politischen Handelns bilden. Wir sind überzeugt, dass Freiheit Verantwortung braucht – gegenüber Mitmenschen, der Gemeinschaft und der natürlichen Umwelt. Solidarität bedeutet für uns, die Schwächeren zu stärken, unterschiedliche Perspektiven ernst zu nehmen und Verantwortung für kommende Generationen zu übernehmen.
Die OP besitzt kein starres Parteiprogramm. Sie verpflichtet sich auf klare Grundwerte sowie auf offene, nachvollziehbare Entscheidungsverfahren. Sie lädt ihre Mitglieder ein, politische Fragen durch Dialog, Vernunft und fundierte Auseinandersetzung zu beleuchten. Dabei steht nicht der schnelle Konsens im Vordergrund, sondern das gemeinsame Verständnis von Argumenten, Folgen und Werten. Betroffene sollen frühzeitig gehört und unterschiedliche Interessen transparent abgewogen werden.
So schaffen wir einen Raum, in dem Ideen geprüft, Sichtweisen ausgetauscht und Entscheidungen eigenständig und begründet getroffen werden können. Wir wollen zu einer politischen Kultur beitragen, in der nicht Taktik und Schlagwort, sondern Einsicht und Verantwortung den Ausschlag geben – im Vertrauen darauf, dass aus ehrlicher Auseinandersetzung lernfähige, gerechte und nachhaltige Politik wächst.
Werte-Charta: Kurzfassung
1. Jeder Mensch hat eine unveräusserliche Würde – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Bildung oder sozialem Status.
2. Freiheit und Verantwortung gehören für uns untrennbar zusammen: Wir achten die Freiheit heute und die Chancen kommender Generationen.
3. Menschen sind lernfähig: Meinungen dürfen sich ändern, wenn bessere Argumente oder neue Erfahrungen dazukommen.
4. Demokratie ist für uns mehr als Wählen und Abstimmen – sie ist eine dauerhafte gemeinsame Aufgabe aller.
5. Wir wollen eine Streitkultur, in der hart in der Sache gestritten wird, aber der Respekt für die Person bleibt.
6. Politische Entscheidungen sollen auf offenen Informationen, sichtbaren Argumenten und fairen Verfahren beruhen.
7. Grundrechte und Rechtsstaat schützen Minderheiten und Einzelne – auch gegen momentane Mehrheiten.
8. Macht ist für uns eine Leihgabe auf Zeit, keine Beute: Sie verlangt Transparenz, Rechenschaft und Begrenzung.
9. Fehler sind unvermeidlich, Vertuschung nicht: Wir wollen Irrtümer erkennen, zugeben und daraus lernen.
An diesen Grundsätzen wollen wir uns messen lassen – in unseren öffentlichen Entscheidungen wie in unserem inneren Umgang miteinander.
Werte-Charta
Menschenbild – Demokratieverständnis – Umgang mit Macht und Fehlern
Diese Charta beschreibt die Grundhaltung, an der wir unser politisches Handeln ausrichten. Sie ist kein Detailprogramm, sondern ein Kompass:
-
wie wir über Menschen denken,
-
wie wir Demokratie verstehen,
-
wie wir mit Macht und Verantwortung umgehen,
-
und wie wir mit unseren eigenen Fehlern umgehen.
An diesen Massstäben wollen wir uns messen lassen – nach innen und nach aussen.
1. Menschenbild
1.1 Würde und Gleichwertigkeit
Wir gehen davon aus, dass jeder Mensch eine unveräusserliche Würde besitzt – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, sozialem Status, Bildung, Lebensentwurf oder politischer Überzeugung.
-
Menschen sind gleichwertig, aber nicht gleichförmig.
-
Vielfalt ist keine Störung, sondern eine Ressource für das gemeinsame Lernen.
-
Niemand darf auf seine Nützlichkeit reduziert werden – weder für den Markt noch für den Staat.
1.2 Freiheit und Verantwortung
Für uns gehören Freiheit und Verantwortung untrennbar zusammen:
-
Freiheit meint: Menschen sollen ihr Leben so gestalten können, wie sie es für richtig halten – solange sie die Rechte anderer achten.
Verantwortung meint: Wir tragen die Folgen unseres Handelns nicht nur selbst. Handeln ist nie nur privat – es hat immer eine soziale und zeitliche Wirkung.
Darum fragen wir bei politischen Entscheidungen immer:
-
Was bedeutet das für Menschen mit weniger Möglichkeiten?
-
Was bedeutet das für kommende Generationen?
-
Wer trägt welche Lasten – und ist das fair?
1.3 Lernfähigkeit und Entwicklung
Wir sehen Menschen als lern- und entwicklungsfähig:
-
Niemand ist auf seine Vergangenheit festgelegt.
-
Meinungen dürfen sich ändern – durch bessere Argumente oder neue Erfahrungen.
-
Kritik ist kein Angriff auf die Person, sondern eine Chance, gemeinsam klüger zu werden.
Wir fördern eine Kultur, in der:
-
Fragen erlaubt sind,
-
Zweifel ausgesprochen werden dürfen,
-
und niemand gezwungen wird, sich härter zu geben, als er oder sie ist.
2. Demokratieverständnis
2.1 Demokratie als gemeinsame Aufgabe
Für uns ist Demokratie mehr als Abstimmungen und Wahlen. Sie ist eine dauerhafte gemeinsame Aufgabe:
-
Macht wird geteilt und kontrolliert.
-
Entscheidungen werden begründet und sind nachvollziehbar.
-
Minderheiten werden respektiert, Mehrheiten bleiben veränderbar.
Wir setzen auf:
-
offene Information,
-
transparente Verfahren,
-
und echte Mitsprache – nicht nur symbolische Beteiligung.
2.2 Streitkultur und Dialog
Demokratie braucht Streit – aber in guter Form.
Wir unterscheiden klar zwischen:
-
harten Auseinandersetzungen in der Sache und Respekt für die Person.
Daraus folgen Grundregeln:
-
Wir greifen Argumente an, nicht Menschen.
-
Wir verzichten auf pauschale Abwertung von Gruppen.
-
Wir hören aktiv zu, bevor wir antworten.
-
Wir bemühen uns, die Position des Gegenübers so zu verstehen, dass diese Person sagen kann: „Ja, so meine ich das.“
2.3 Deliberation: gemeinsam abwägen
Wir verstehen Politik als Abwägung verschiedener Interessen und Werte. Deshalb setzen wir auf deliberative Verfahren:
-
Betroffene und Fachpersonen werden früh einbezogen.
-
Argumente werden sichtbar gemacht, nicht nur Machtverhältnisse.
-
Optionen und Folgen werden offen diskutiert.
Dabei gilt:
-
Nicht der lauteste Beitrag zählt, sondern der am besten begründete.
-
Noch so starke Mehrheiten können nicht alles beschliessen, was die Menschenwürde verletzt oder grundlegende Rechte zerstört.
2.4 Minderheiten- und Rechtsstaatsschutz
Demokratie braucht Grenzen der Mehrheitsmacht:
-
Grundrechte schützen Einzelne und Minderheiten – auch gegen Mehrheiten.
-
Gewaltenteilung, unabhängige Justiz und freie Medien sind keine Hindernisse, sondern Voraussetzungen für demokratische Politik.
Wir verpflichten uns:
-
Rechtsstaat und Grundrechte auch dann zu verteidigen, wenn es politisch unbequem ist,
-
keine Stimmung gegen Schutzbedürftige zu machen,
-
und Mehrheiten nicht gegen Schwächere auszuspielen.
3. Umgang mit Macht
3.1 Macht als Verantwortung, nicht als Besitz
Macht verstehen wir als Leihgabe auf Zeit, nicht als Besitz:
-
Mandate und Ämter sind Gelegenheit zum Dienen, nicht zur Selbstinszenierung.
-
Wer Macht hat, trägt besondere Verantwortung für Transparenz und Fairness.
-
Entscheidungen sollen nachvollziehbar sein – auch für Menschen ohne Fachwissen.
Wir fragen uns regelmässig:
-
Wer spricht hier – und wer fehlt?
-
Wer profitiert von dieser Entscheidung – und wer trägt die Lasten?
-
Welche Interessen sind offen sichtbar, welche versteckt?
3.2 Transparenz und Interessen
Interessensvertretung ist legitim – aber sie muss erkennbar sein.
Darum gilt für uns:
-
Wir legen offen, in welchen Rollen wir handeln (beruflich, ehrenamtlich, politisch).
-
Wo Interessenkonflikte bestehen, machen wir sie sichtbar und gehen sorgsam damit um.
-
Wir treten dafür ein, dass politische Finanzierung so transparent wie möglich wird.
3.3 Machtbegrenzung und Rotation
Um Machtkonzentration zu vermeiden, setzen wir auf:
-
zeitliche Begrenzung von Ämtern, wo möglich,
-
Förderung neuer Personen und Perspektiven,
-
bewusste Trennung von Rollen (z.B. Moderation vs. inhaltliche Führung).
Wir wissen: Niemand ist unersetzlich – und das ist eine Stärke, keine Schwäche.
4. Umgang mit Fehlern
4.1 Fehler sind unvermeidlich – Vertuschung nicht
Wir gehen davon aus, dass Fehler im politischen Handeln unvermeidlich sind –
Vertuschung und Schönfärberei aber nicht.
Darum gilt:
-
Wir versuchen, Fehler früh zu erkennen, statt sie zu verbergen.
-
Wir trennen Schuldgefühle von Verantwortung: Es geht nicht darum, jemanden fertigzumachen, sondern darum, es besser zu machen.
4.2 Offenheit und Korrektur
Wir verpflichten uns zu einer Kultur der Korrektur:
-
Wir können öffentlich sagen: „Hier haben wir uns geirrt.“
-
Wir erklären, warum wir unsere Position ändern.
-
Wir sind bereit, Entscheidungen anzupassen, wenn neue Fakten oder Erfahrungen das nötig machen. Das ist für uns kein Zeichen von Schwäche, sondern von politischer Reife.
4.3 Lernen aus Konflikten
Konflikte sind unvermeidlich – sie können destruktiv oder konstruktiv sein.
Wir wollen aus Konflikten lernen:
-
Wir fragen: „Was zeigt uns dieser Konflikt über blinde Flecken, über unausgesprochene Bedürfnisse, über vernachlässigte Gruppen?“
-
Wir nutzen Konflikte, um Verfahren zu verbessern, statt nur Personen die Schuld zu geben.
5. Selbstverpflichtung
Diese Charta ist kein Werbetext, sondern ein Massstab, an dem wir uns messen lassen wollen.
-
Sie gilt für unsere öffentlichen Positionen ebenso wie für unsere interne Zusammenarbeit.
-
Sie gilt für Mandatsträger:innen ebenso wie für aktive Mitglieder.
-
Sie ist keine Garantie dafür, dass wir immer gerecht handeln – aber eine Verpflichtung, uns ständig daran zu erinnern, was wir uns vorgenommen haben.
Wir laden alle ein, die mit uns arbeiten:
-
Sprecht uns darauf an, wenn wir unseren eigenen Ansprüchen nicht gerecht werden.
-
Helft uns, eine politische Kultur zu stärken, in der Menschenwürde, Freiheit mit Verantwortung, Solidarität und Nachhaltigkeit nicht nur Worte sind, sondern gelebte Praxis.